Kostenübernahme
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine Diagnose vorliegt. Sie haben den Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung im Umfang von bis zu 60 Stunden je nach Störungsbild und Schwere der Symptomatik. Die Leistung ist zuzahlungsfrei. Ihnen selbst entstehen keine Kosten. Zu Beginn der Behandlung wird von der Praxis eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers beantragt. Sie erhalten vor Beginn der Therapiephase eine Bestätigung Ihrer Krankenkasse.
Die Kosten für die ersten Sitzungen übernehmen erfahrungsgemäß die privaten Krankenkassen ohne Antrag. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in den meisten Fällen die Behandlungskosten von bis zu 60 Sitzungen. Da die Leistungen der Privatversicherungen individuell geregelt sind, hängt die Höhe der Kostenübernahme und die Anzahl der Sitzungen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Fragen Sie bitte vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden und welche Formalitäten Sie beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten haben. In der Regel ist eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers notwendig, sodass Sie von den entstehenden Kosten nicht selbst belastet werden. Die therapeutischen Aufwendungen werden nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet.
Beamte oder ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf eine Psychotherapie. Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Damit die Beihilfe die Therapiekosten erstattet, muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
Sie können die Kosten der Sitzungen auch selbst zahlen. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ. Hierfür wird ein persönlicher Behandlungsvertrag geschlossen. Eine reine Erziehungs-, Paar, Lebens- und Sexualberatung wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Im Fall der Selbstzahlung werden weder die Krankenkasse noch andere Institutionen über die Behandlung informiert.